| Allgemeine Geschäftsbedingnungen Jumps Sport & Dance Studios (AGB´s)
- Nutzung
Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung von Jumps unter Beachtung der
Studioordnung zu nutzen.
- Vertragsauflösung
Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht zuvor
mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt wird. Die Frist bezieht
sich immer auf das jeweilige Ende der aktuellen Vertragslaufzeit. Die Kündigung
muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung
kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens
an.
- Außerordentliches Kündigungsrecht
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt
für beide Vertragsparteien
unberührt.
- Abbuchung
Der Beitrag wird im Voraus per Lastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen.
Die mit dem Vertragsabschluss anfallende Startpauschale wird mit dem ersten
Monatsbeitrag zusammen abgebucht.
Sollte ein Mitglied die Abbuchung gemäß AGB Punkt 4.) zweimal in
Folge nicht ermöglichen und den Mahnungen nicht innerhalb der gesetzten
Frist Folge leisten, ist Jumps berechtigt, die Beiträge für die
gesamte noch anstehende Vertragslaufzeit durch ein Inkasso-Büro einholen
zu lassen.
- Anmeldung Minderjährige
Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten
unterschrieben sein. Mindestalter für die Anmeldung beträgt 16 Jahre
es sei den Kurse sind speziell gekennzeichnet.
- Pflicht der Änderungsmitteilung
Anschriftenänderungen und Kontenänderungen sind Jumps unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es Jumps die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeamtsfragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen.
- Stilllegung
Eine Stilllegung ist ausschließlich im Fall von Verletzung, längerfristiger Krankheit, Schwangerschaft oder beruflich-/studienbedingter Abwesenheit möglich. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis wird vorausgesetzt.
- Pflichten der Mitglieder
Das Mitglied ist verpflichtet, die Einrichtungsgegenstände des Studios
und alle ihm überlassenen Gegenstände sorgsam zu behandeln.
Ferner ist es verpflichtet, der Studioordnung Folge zu leisten.
Bei Verstößen gegen die Studioordnung ist Jumps berechtigt, das
Mitglied unter Bezeichnung des Ordnungsverstoßes zu ermahnen, bei wiederholten
oder schweren Verstößen auch einen Studioverweis auszusprechen
sowie den Vertrag fristlos zu kündigen, was von der Beitragszahlung in
diesen Fällen nicht entbindet.
Das Mitglied ist verpflichtet, ihm bekannt werdende Defekte an den Geräten
oder sonstigen Einrichtungsgegenständen unverzüglich mitzuteilen.
Bei Defekten an Geräten ist das Training dort unverzüglich abzubrechen.
Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Haftung für etwaige Schäden
ausgeschlossen.
- Haftung
Im Übrigen haftet Jumps nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
- Wir haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere was den Verlusst oder die Beschädigung eingebrachter Gegenstände anbelangt.
- Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach allgemeinen Bestimmungen für typischerweise vorhersehbaren Schaden.
- Die vorstehend genannte Haftung besteht nicht, wenn Schäden auf eigenem Verschulden des Mitglieds beruhen, insbesondere auf Nutzung der Geräte entgegen den Bedienungsanweisungen von uns und des Herstellers, durch unsachgemäße Bekleidung, sowie bereits zuvor bestehende körperliche Mängel, Defizite oder Schwächen als auch durch Verschulden Dritter, die nicht unseren Erfüllungsgehilfen sind (z.B. Verletzungen durch ein anderes Mitglied) und bei selbstständigem Training in unseren Räumen ohne Anleitung und Überwachung unseres Personals. Unsere Haftung für Verschulden bleibt hiervon unberührt.
- Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrifform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.
- Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.
Stand: 23.08.2007
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