Allgemeine Geschäftsbedingnungen Jumps Sport & Dance Studios (AGB´s)


  1. Nutzung
    Das Mitglied ist berechtigt, die Einrichtung von Jumps unter Beachtung der Studioordnung zu nutzen.

  2. Vertragsauflösung
    Der Vertrag verlängert sich jeweils um 3 Monate, wenn er nicht zuvor mit einer Frist von 4 Wochen schriftlich gekündigt wird. Die Frist bezieht sich immer auf das jeweilige Ende der aktuellen Vertragslaufzeit. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit der Kündigung kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an.

  3. Außerordentliches Kündigungsrecht
    Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien
    unberührt.

  4. Abbuchung
    Der Beitrag wird im Voraus per Lastschrift vom Konto des Mitglieds eingezogen. Die mit dem Vertragsabschluss anfallende Startpauschale wird mit dem ersten Monatsbeitrag zusammen abgebucht.
    Sollte ein Mitglied die Abbuchung gemäß AGB Punkt 4.) zweimal in Folge nicht ermöglichen und den Mahnungen nicht innerhalb der gesetzten Frist Folge leisten, ist Jumps berechtigt, die Beiträge für die gesamte noch anstehende Vertragslaufzeit durch ein Inkasso-Büro einholen zu lassen.

  5. Anmeldung Minderjährige
    Bei Minderjährigen (unter 18 Jahren) muss die Anmeldung von einem Erziehungsberechtigten unterschrieben sein. Mindestalter für die Anmeldung beträgt 16 Jahre es sei den Kurse sind speziell gekennzeichnet.

  6. Pflicht der Änderungsmitteilung
    Anschriftenänderungen und Kontenänderungen sind Jumps unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt das Mitglied die Mitteilung, so hat es Jumps die daraus entstehenden Kosten (Aufwendungen für Einwohnermeldeamtsfragen, Bankrücklastkosten und Mahnungen, etc.) zu ersetzen.

  7. Stilllegung
    Eine Stilllegung ist ausschließlich im Fall von Verletzung, längerfristiger Krankheit, Schwangerschaft oder beruflich-/studienbedingter Abwesenheit möglich. Ein entsprechender schriftlicher Nachweis wird vorausgesetzt.

  8. Pflichten der Mitglieder
    Das Mitglied ist verpflichtet, die Einrichtungsgegenstände des Studios und alle ihm überlassenen Gegenstände sorgsam zu behandeln.
    Ferner ist es verpflichtet, der Studioordnung Folge zu leisten.
    Bei Verstößen gegen die Studioordnung ist Jumps berechtigt, das Mitglied unter Bezeichnung des Ordnungsverstoßes zu ermahnen, bei wiederholten oder schweren Verstößen auch einen Studioverweis auszusprechen sowie den Vertrag fristlos zu kündigen, was von der Beitragszahlung in diesen Fällen nicht entbindet.
    Das Mitglied ist verpflichtet, ihm bekannt werdende Defekte an den Geräten oder sonstigen Einrichtungsgegenständen unverzüglich mitzuteilen. Bei Defekten an Geräten ist das Training dort unverzüglich abzubrechen. Im Falle der Zuwiderhandlung ist die Haftung für etwaige Schäden ausgeschlossen.

  9. Haftung
    Im Übrigen haftet Jumps nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen:
    1. Wir haften grundsätzlich nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, insbesondere was den Verlusst oder die Beschädigung eingebrachter Gegenstände anbelangt.
    2. Im Falle der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit haften wir nach allgemeinen Bestimmungen für typischerweise vorhersehbaren Schaden.
    3. Die vorstehend genannte Haftung besteht nicht, wenn Schäden auf eigenem Verschulden des Mitglieds beruhen, insbesondere auf Nutzung der Geräte entgegen den Bedienungsanweisungen von uns und des Herstellers, durch unsachgemäße Bekleidung, sowie bereits zuvor bestehende körperliche Mängel, Defizite oder Schwächen als auch durch Verschulden Dritter, die nicht unseren Erfüllungsgehilfen sind (z.B. Verletzungen durch ein anderes Mitglied) und bei selbstständigem Training in unseren Räumen ohne Anleitung und Überwachung unseres Personals. Unsere Haftung für Verschulden bleibt hiervon unberührt.

  10. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen der Schrifform. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen.

  11. Sollte einer der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.


    Stand: 23.08.2007